Prolongation
Als Prolongation wird eine Vertragsverlängerung im Kreditgeschäft
bezeichnet. Viele Darlehen werden mit einer bestimmten Vertragsdauer
abgeschlossen. Endet diese Frist, muss der Kredit vollständig
zurückgezahlt werden. Die Verlängerung können die Darlehensnehmer
beantragen oder als Angebot der Bank erhalten. Eine Prolongation lohnt
sich zum Beispiel dann, wenn zinsstärkere Festgeldangebote vorliegen.
Durch die Wiederanlage des zur Tilgung vorgesehenen Geldes kann man
Gewinne erwirtschaften. Bevor man sich zu diesem Schritt entschließt,
sollte man die Chancen und Risiken der Geldanlage prüfen. Falls der zu
erwartende Zins nicht garantiert werden kann, sind Verluste durch das
Arrangement möglich. Die Laufzeit für das neue Darlehen wird individuell
vereinbart. Bei Immobilienkrediten sind Zinsbindungsfristen bis zu 20
Jahre möglich. Das ist sinnvoll, wenn ein Darlehen nicht schnell
zurückgezahlt werden soll und der Zinssatz beim Vertragsschluss günstig
ist. Für eine vorzeitige Vertragsbeendigung gelten
Sonderkündigungsrechte. Allerdings muss man dann eventuell
Strafzinsen oder eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
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Neue Zinsbindung und Konditionen festlegen
Bei der Vertragsverlängerung legt man eine neue Zinsbindungsfrist sowie neue Konditionen für Zins, Rückzahlung und Ratenhöhe fest. Die neue Zinsbindung kann frei vereinbart werden. Vielleicht sind bei einer geringen Restschuld nur noch wenige Jahre Vertragslaufzeit nötig. Mit professionellen Programmen berechnen die Bankberater, welche Raten und Tilgungen zu erwarten sind. Der Zinssatz ändert sich meist im Vergleich zum ursprünglichen Vertrag. Ist er niedriger als vorher, kann die gleiche Rate bei höherer Tilgung vereinbart werden. Wenn die Verlängerung nicht zu den gewünschten Konditionen möglich ist, ist alternativ eine Umschuldung zu einer anderen Bank denkbar. Diese muss jedoch wie ein neues Darlehen bewilligt werden. Den Kündigungszeitpunkt für das alte Darlehen sollte man daher bis zur verbindlichen Zusage für den neuen Vertrag hinauszögern. Wurde der Vertrag rechtskräftig abgeschlossen, ist nur unter bestimmten Umständen eine vorzeitige Kündigung möglich. Hier gibt es unterschiedliche Verfahren zu Immobiliendarlehen und Verbraucherkrediten.
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Prolongationen für weitere Finanzprodukte
Neben der Vertragsverlängerung von Darlehen werden auch für weitere Finanzprodukte Anschlussverträge vereinbart. So kann bei Termingeschäften unter bestimmten Umständen ein Zahlungsaufschub möglich sein. Die genauen Bedingungen werden akribisch dokumentiert und unterliegen der Finanzaufsicht. Bei einer sogenannten Wechselprolongation findet keine Vertragsverlängerung im eigentlichen Sinne statt. Der fällig gewordene Wechsel wird bei diesem Verfahren einfach ungültig. Er wird im beiderseitigen Einvernehmen der Vertragspartner durch einen neuen Wechsel ersetzt. Der Begriff wird außerdem für die Streckung von Verträgen aller Art verwendet. Dabei ist maßgeblich, dass diese Verträge eine bestimmte Laufzeit haben und ohne Kündigung enden würden.
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